Allgemeine Geschäftsbedingungen AGM-Rent

 

 


 

1. Allgemeines: Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift auf der Vorderseite diese Geschäftsbedingungen an. Im Gegenzug hat der Mieter den Mietvertrag erhalten.
2. Mietpreis und Zahlungsbedingungen: Als Mietpreis gelten grundsätzlich die bei der Anmietung geltenden Tarife. Der gesamte Mietpreis inkl. Kaution ist bei Abholung des Mietobjektes bar oder mittels Rechnung zu bezahlen.
3. Allgemeines Hänger: Der Mieter mietet umseitig genannten Anhänger und verpflichtet sich diesen sorgfältig, nach den Anweisungen des Vermieters zu gebrauchen. Der Mieter erhält die Mietgegenstände im sauberen Zustand. Wird der Mietgegenstand stark verschmutzt zurückgegeben, wird dem Mieter die Reinigung in Rechnung gestellt, mindestens € 20,00. Der Mieter hat vor Antritt der Fahrt die Verkehrssicherheit des Anhängers zu prüfen, insbesondere Licht, Reifendruck, festsitzen der Räder. Während der Mietzeit ist regelmäßig der Luftdruck der Reifen zu prüfen. Der Mieter darf den gemieteten Anhänger nicht überladen sowie die zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges überschreiten. Die Ladung muss gesichert sein. Eine dem Volumen des Anhängers entsprechende Ladung kann zum Kippen des Anhängers führen. Der Mieter verspflichtet sich eine den Straßenverhältnissen angepasste Fahrweise zu beachten. Fahrten außerhalb Österreichs sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

4. Unfälle / Diebstahl: Bei Schäden/Diebstahl hat der Mieter sofort den Vermieter sowie bei Unfällen die Polizei zu verständigen. Bei geringfügigen Schäden und selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter ist der Vermieter sofort zu verständigen, dieser entscheidet über die weitere Vorgehensweise. Ein Unfallbericht bzw. eine schriftliche Stellungnahme sind bei Rückgabe des Mietobjektes erforderlich. Für außerhalb der Geschäftszeiten und ungesichert vom Mieter zurückgebrachte oder abgestellte Mietgegenstände haftet der Mieter.
5. Haftung des Vermieters bei Anhängern: Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus haftet der Vermieter nur im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung für den jeweiligen Mietanhänger. Für andere Schäden haftet der Vermieter nicht.
6. Haftung des Mieters bei Anhängern: Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Anhänger in voller Höhe für den dem Vermieter entstanden unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Die Anhänger sind haftpflichtversichert sowie mit EUR 150,00 Selbstbeteiligung teilkaskoversichert. Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrs- und Ordnungsvergehen im Zeitraum des tatsächlichen Besitzes des Anhängers.
7. Rückgabe des Anhängers: Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen dieses Vertrages mit vorheriger Zustimmung des Vermieters verlängert werden. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am Geschäftssitz des Vermieters zurück zu geben. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeit des Vermieters geschehen, wobei eine verspätete Rückgabe dem Vermieter rechtzeitig telefonisch mitzuteilen ist. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger samt dazu gehörenden Fahrzeugpapieren und Zubehör an den Vermieter zurück zu geben. Für den Fall, dass der Mieter diese Unterlagen nicht mit dem Anhänger zurückgibt, ist der Vermieter berechtigt, pauschalierten Schadenersatz zu verlangen, bis zu dem Tag an welchem die Kfz-Anhängerpapiere zurückgegeben sind. Die Rückgabe dieser Unterlagen ist eine Hauptpflicht des Mieters. Die Mietvertragsparteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann hierbei nach Kündigung die unverzügliche Herausgabe des Anhängers sowie des vollständigen Zubehörs und des Zulassungsscheines verlangen. Wird der Mietgegenstand stark verschmutzt zurückgegeben, wird dem Mieter je nach Aufwand die Reinigung des Mietgegenstandes in Rechnung gestellt: mindestens jedoch EUR  20,- exkl. USt. Bei Verlust von Zubehörteilen ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Wert der verlorenen Gegenstände muss bei Rückgabe angegeben und bezahlt werden.
8. Mietbedingungen bei Maschinen und sonstigen Geräten
Die Haftungs- und Sorgfaltspflicht: Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Beschädigungen, für die Einhaltung der Serviceintervalle und für den Verlust oder Diebstahl. Weiters ist der Vermieter dem Mieter klag- und schadlos zu halten, wenn dieser aus Schadenereignisse die in Zusammenhang mit dem Mieteinsatz stehen, von dritten haftbar gemacht wird. Darüber hinaus haftet der Mieter in voller Höhe für Abschleppkosten Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall.

Die Mietdauer: Beginnt mit dem Tag der Übergabe an den Mieter oder dessen Zusteller, und endet mit dem Tag der Rückgabe an den Vermieter.
Die Mietzeit: Wird in Tagen in Rechnung gestellt. Als Grundlage dient ein Einschichtbetrieb von max. 8 Stunden (z.B. 1 Tag = 8 Betriebsstunden, 3 Tage = 24 Betriebsstunden usw.)
Die Versicherung: Die Mietgeräte sind nicht versichert.
Der Mietvertrag: Ist vom Mieter bei Übergabe der Mietgegenstände zu unterfertigen.
Zusätzliche Kosten: Die Treibstoffkosten sind für die Mietdauer vom Mieter zu tragen.
9. Ersatzleistung: Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des angemieteten Mietobjekts ein anderes Mietobjekt zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, ein brauchbares Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. Für diesen Fall erhält der Mieter eine etwaige Mietvorauszahlung zurück. Jeder weitergehende Schadenersatz- Anspruch ist ausgeschlossen.
10. Reservierung: Reservierungen sind zur Tarifwahl verbindlich, jedoch nicht zur tatsächlichen Verfügbarkeit des Mietobjekts. Sämtliche Reservierungen sind erst nach Bestätigung des Vermieters als verbindlich anzusehen.
11. Schriftform/Rücktritt: Der Mietvertrag mit AGM-Rent kann nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises sofort zu bezahlen. Der Restpreis ist bei Abholung des Mietobjekts plus vereinbarter Kaution sofort zu bezahlen.  Bei Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn gelten folgende Bedingungen. Rücktritt bis acht Tage vor Mietbeginn, Anzahlung in Höhe von 20 % wird einbehalten. Bis vier Tage vor Mietbeginn, Gebühr in 40 % des vereinbarten Mietpreises. Danach ist die Mietaufhebung bis zum vereinbarten Mietbeginn nur gegen eine Gebühr  von 60 % des vereinbarten Mietpreises möglich.
12. Datenschutzklausel: Folgende persönliche Daten des Mieters können von AGM-Rent in der EDV verarbeitet, gespeichert, übermitteln und genutzt werden: Name, Anschrift, Telefonnummer des Mieters, sowie offene Forderungen, die dem Vermieter gegen den Mieter zustehen. Die Weitergabe der oben bezeichneten persönlichen Daten darf an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen: Kreditkarteninstitute, Anwaltskanzleien, Inkassoinstitute. Eine Weitergabe darf nach dem jeweils aktuellen Datenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vermieters oder der oben bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind, das gemietete Mietobjekt nicht innerhalb von 24 Stunden nach der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird, vom Mieter gegebene Zahlungsmittel wie Schecks, Wechsel, Kreditkarten nicht eingelöst oder protestiert werden und die Mietrechnung nicht bezahlt wird, das gemietete Mietobjekt gestohlen oder beschädigt wird.
13. Allgemeine Bestimmungen: Alle Unterzeichner des Mietvertrages, auch wenn sie sich als Vertreter des Mieters bezeichnen, haften neben der Person, Firma oder Organisation, für die der Mietvertrag geschlossen wurde, persönlich als Gesamtschuldner. Als Vertreter versichert der Unterzeichner zum Abschluss des Mietvertrages zu, zur Übernahme und zur Nutzung des Mietgegenstandes bevollmächtigt zu sein. Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der deutsche Text maßgebend und das österreichische Recht anzuwenden. Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestritten und rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen.
17.Gerichtsstand/Erfüllungsort: Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird das örtlich zuständige Bezirksgericht/Landesgericht des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögens ist. Erfüllungsort ist am Geschäftssitz des Vermieters.